Dr.Stark_Kollegen

PROF. DR. RALF STARK

RECHTSANWALT

S T A R K ist das R E C H T !

Die Person

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Stark ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit Aufnahme seiner selbständigen anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1996 schwerpunktmäßig im Immobilienrecht (privates Baurecht, Mietrecht, Makler- und WEG-Recht), im Arbeitsrecht sowie im Verwaltungsrecht (Prüfungsrecht und Baurecht) tätig. Daneben bearbeitet er im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Führerscheinangelegenheiten und Nebenklagevertretungen.

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stark ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs) vertretungsberechtigt. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stark von 1995 bis 2017 als Dozent für das juristische Repetitorium Abels & Langels in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht tätig und lehrt seit 2014 bundesweit für die Deutsche Akademie für Steuern, Recht & Wirtschaft Europarecht, Wirtschaftsrecht und Internationales Privatrecht.

Seit 2018 ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stark Lehrbeauftragter des Bundes an der Hochschule des Bundes und seit 2019 Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren war Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stark von 2008 – 2019 erster Vorsitzender der Kölner Immobilienbörse e.V. und hält Seminare zu ausgewählten Themen des Miet-, Makler- und Wohnungseigentumsrechts. Ferner war Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stark Aufsichtsratsvorsitzender der Maknos Maklergenossenschaft und ist seit 2012 Verbandsjurist des BFI Bundesverband für die Immobilienwirtschaft.

Das Unternehmen

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Stark & Kollegen ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Zentrum und über den Dächern von Köln.

Eine erfolgreiche Rechtsberatung muss nach unserer Überzeugung zum einen von dem unmittelbaren und persönlichen Kontakt des Mandanten mit seinem Rechtsberater geprägt sein. Deshalb beauftragen Sie bei uns nicht eine Vielzahl von Rechtsberatern, sondern „Ihren“ Anwalt. Zum anderen muss aber die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Teamarbeit bestehen, da eine umfassende Mandatsbetreuung in immer stärkerem Maße eine rechtsgebietsübergreifende Beratung erfordert. Um unseren Mandanten auch dies zu gewährleisten, verfügen alle Mitglieder unserer Bürogemeinschaft über spezielle Kenntnisse auf bestimmten Rechtsgebieten, so dass Sie im Bedarfsfall Zugriff auf ein rechtliches Know-How nehmen können, das die Leistungsfähigkeit eines einzelnen Rechtsberaters übersteigen würde.

Die Mitglieder unserer Bürogemeinschaft verstehen sich als Rechtsdienstleister mit dem Anspruch, Ihnen eine qualitativ hochwertige und umfassende Mandatsbetreuung anzubieten. Die Beratung und Interessenvertretung im aussergerichtlichen Bereich ist uns daher ebenso wichtig, wie die Durchsetzung oder Verteidigung der Rechte des Mandanten vor Gericht. Zu dem gleichen Zweck verfügt unsere Bürogemeinschaft über zuverlässige Kooperationspartner sowohl in juristischer als auch in steuerlicher Hinsicht, die Ihnen im Bedarfsfall bei der Realisierung Ihrer Interessen zur Seite stehen.

Ihr Team von Prof. Dr. Stark & Kollegen

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Rechtsanwälte

Steuerberater

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